Dienstag, 19. Januar 2016

Künstlerische Aktionen im Martini-Quartier

Studierende wollen Schwung in das
nachbarschaftliche Leben bringen
Das soziale und kulturelle Leben im Quartier zwischen Martinistraße, Tarpenbekstraße und UKE ist vielfältig. Zum Beispiel das Kulturhaus Eppendorf ist Knotenpunkt vielfältiger Aktivitäten. Dem steht das andere Quartiersleben vieler älterer Bewohner gegenüber, das fast nur hinter Mauern stattfindet – in Einrichtungen und Wohnstiften. Spaziert man durch die Schede- und Frickestraße, blickt man auf ehrwürdige alte Fassaden, die historischen Charme ausstrahlen, leider aber oft mit Verschlossenheit und Exklusion einhergehen. Im Martini-Quartier gibt es mehr Single-Haushalte mit alleinstehenden älteren Menschen als irgendwo sonst in Hamburg.

Der Verein MARTINIerLEBEN hat sich zur Aufgabe gemacht, das soziale Leben im Quartier zu beleben. Die Menschen sollen hier generationsübergreifend zusammenleben und ihre persönlichen Begabungen in kreativer Weise entfalten können. Ein solcher Lebensraum ist sogar gesundheitsfördernd. Er bietet zudem Raum zur Fürsorge für kranke und alte Menschen, Kindern und Familien, unabhängig von professioneller Hilfe.

Jetzt erhält MARTINIerLEBEN Unterstützung künstlerischer Art durch Studierende des Studiengangs Expressive Arts in Social Transformation an der MSH Medical School Hamburg. Eng abgestimmt mit den Bedürfnissen der Bewohner des Martini-Viertels werden die Studierenden in den kommenden Wochen Nachbarschaft, Intergenerativität und Individualität erlebbar machen. Eine Serie künstlerischer Aktionen bringt die besondere intermediale Qualität des Studiengangs mitten ins städtische Leben: Straßentheater, Fotografie, Poesie und Performance. Thematisiert wird: Isolation, Barrieren und die Potentiale von Begegnung und Interaktion. Auch der Umbau des ehemaligen Bethanienkrankenhauses zum sozialen und kulturellen Zentrum Martini44 soll genutzt werden. Ihren Höhepunkt finden die Aktionen im großen Kunstevent Kunstklink 2016, das am 18. und 19. Juni im Quartier stattfinden wird.

Dienstag, 12. Januar 2016

Dunkle Gehwege und eine unveröffentlichte Richtlinie

Seit über einem Jahr bemühen sich Mitglieder des Vereins MARTINIerLEBEN um mehr Licht auf den Wegen des Quartiers - mit eingeschränktem Erfolg. Dabei wohnen im Bereich von Schede-, Fricke-, Tarpenbek- und Martinistraße über 600 ältere Menschen; viele von ihnen sind nur eingeschränkt mobil. „Gerade für sie sind Sicherheit und Wohlbefinden im öffentlichen Raum ein entscheidender Faktor für ihre Teilnahme am öffentlichen Leben", erklärt Wolfgang Hinsch von der AG Barrierefrei des Vereins. In einem Brief im Januar 2015 an den zuständigen Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) kritisiert Hinsch: „Es gibt keine einheitlichen Lichtverhältnisse. Die Lichtquelle der Bogenleuchten ist hauptsächlich auf Fahrwege gerichtet – und nicht auf die Gehwege. Ihre Ausleuchtung ist teilweise von Straßenseite zu Straßenseite unterschiedlich.“ Beispielsweise in der Schedestraße: „Der Abstand zwischen zwei Bogenlampen ist mit 50-60 Metern etwa doppelt so groß wie in den benachbarten Straßen." Die AG Barrierefrei hat daher vorgeschlagen, Straßenleuchten so nachzurüsten, dass unterhalb der vorhandenen Lichtquelle eine zusätzliche, auf den Gehweg gerichtete Leuchte angebracht wird.

Der LSBG sieht in seinem Antwortschreiben keinen Handlungsbedarf. Er beruft sich auf den ‚Hamburger Beleuchtungsstandard für vergleichbare Straßen‘. Immerhin kündigt der Landesbetrieb an, mit einem Rückschnitt der Bäume in der Schedestraße mehr Licht zu schaffen. Details zum ‚Beleuchtungsstandard‘ bekommt MARTINIerLEBEN zunächst nicht. Auf intensive Nachfrage nennt Gérard Rose, Fachbereichsleiter Management Technische Anlagen, Details zu diesen LSBG-Standards: „Hauptverkehrsstraßen mit diversen Nutzern werden grundsätzlich heller beleuchtet als ruhige Anliegerstraßen. Auf Hauptverkehrsstraßen ist der Abstand der Maste abhängig von deren Höhe. Im Bestand sind Regelabstände von ca. 30 bis 40 Metern anzutreffen, seltener 45 Meter. Die Abstände weichen in der Praxis geringfügig von den Regelabständen ab […] In für den Verkehr untergeordneten Straßen (z.B. Wohnstraßen, Anliegerstraßen) sind Abstände von 60 Metern zwischen den Masten vorgesehen.“

Den Wunsch auf Einblick in die erwähnte Beleuchtungsrichtlinie weist Rose zurück. „Ein internes Arbeitspapier für den internen Dienstgebrauch", erklärt er. Weitergabe? Nicht möglich. Bei Licht betrachtet plant und arbeitet der Landesbetrieb in Beleuchtungsfragen damit weitgehend unkontrolliert. Und das macht Veränderungen im Beleuchtungskonzept zum Nutzen der Eppendorfer BürgerInnen schwierig.

Eine Vermutung hat sich Wolfgang Hinsch nach den Recherchen von ME aufgedrängt: „Auf Fußgänger ist die fragliche Richtlinie nicht ausgerichtet. Es geht schwerpunktmäßig um die Beleuchtung der Straßen, nicht der Gehwege.“

Bilder und Text: Hans Loose