Der LSBG sieht in seinem Antwortschreiben keinen Handlungsbedarf. Er beruft sich auf den ‚Hamburger Beleuchtungsstandard für vergleichbare Straßen‘. Immerhin kündigt der Landesbetrieb an, mit einem Rückschnitt der Bäume in der Schedestraße mehr Licht zu schaffen. Details zum ‚Beleuchtungsstandard‘ bekommt MARTINIerLEBEN zunächst nicht. Auf intensive Nachfrage nennt Gérard Rose, Fachbereichsleiter Management Technische Anlagen, Details zu diesen LSBG-Standards: „Hauptverkehrsstraßen mit diversen Nutzern werden grundsätzlich heller beleuchtet als ruhige Anliegerstraßen. Auf Hauptverkehrsstraßen ist der Abstand der Maste abhängig von deren Höhe. Im Bestand sind Regelabstände von ca. 30 bis 40 Metern anzutreffen, seltener 45 Meter. Die Abstände weichen in der Praxis geringfügig von den Regelabständen ab […] In für den Verkehr untergeordneten Straßen (z.B. Wohnstraßen, Anliegerstraßen) sind Abstände von 60 Metern zwischen den Masten vorgesehen.“
Den Wunsch auf Einblick in die erwähnte Beleuchtungsrichtlinie weist Rose zurück. „Ein internes Arbeitspapier für den internen Dienstgebrauch", erklärt er. Weitergabe? Nicht möglich. Bei Licht betrachtet plant und arbeitet der Landesbetrieb in Beleuchtungsfragen damit weitgehend unkontrolliert. Und das macht Veränderungen im Beleuchtungskonzept zum Nutzen der Eppendorfer BürgerInnen schwierig.
Eine Vermutung hat sich Wolfgang Hinsch nach den Recherchen von ME aufgedrängt: „Auf Fußgänger ist die fragliche Richtlinie nicht ausgerichtet. Es geht schwerpunktmäßig um die Beleuchtung der Straßen, nicht der Gehwege.“
Bilder und Text: Hans Loose
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